Norm
ABGB §833 C1Rechtssatz
Die Klage gegen den Nachbarn auf Durchführung von Maßnahmen, die das ungehinderte Abfließen von Abwässern gewährleisten, ist ein Einschreiten im Rahmen der ordentlichen Verwaltung; sie kann daher von der Mehrheit der Miteigentümer eingebracht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0015654Dokumentnummer
JJR_19661005_OGH0002_0070OB00167_6600000_002