RS OGH 1966/10/5 7Ob165/66, 7Ob179/66

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Veröffentlicht am 05.10.1966
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Norm

ABGB §364c D3
ABGB §469

Rechtssatz

Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot bleibt auf die Einverleibung eines Pfandrechtes, das unter Ausnutzung eines dem Verbot im Range vorgehenden Pfandrechtes im Sinne des § 469 ABGB begründet wurde, dann ohne Einfluß, wenn im Zeitpunkt der bücherlichen Eintragung des Belastungs- und Veräußerungsverbots die Forderung noch bestanden hat. In diesem Falle stellt diese Rangausnützung keine "Belastung" des aus dem Verbot Berechtigten dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0011981

Dokumentnummer

JJR_19661005_OGH0002_0070OB00165_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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