Norm
ABGB §1072Rechtssatz
Ist ein ordnungsgemäßes Anbot zur Einlösung der Sache nicht gemacht worden, dann steht es dem Vorkaufsberechtigten frei, den Belasteten hiezu aufzufordern oder aber im Falle der Weigerung auf Erfüllung dieser Verpflichtung zu klagen. Schließlich steht dem Vorkaufsberechtigten allenfalls, soferne der Käufer als Eigentümer auf den mit dem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaftsanteilen einverleibt wird, die Löschungsklage nach § 61 GBG zu (SZ 24/95).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0025036Dokumentnummer
JJR_19661011_OGH0002_0080OB00289_6600000_001