RS OGH 1966/10/11 10Os167/66, 13Os117/81, 15Os90/03, 13Os12/10d

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Veröffentlicht am 11.10.1966
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Norm

StPO §120

Rechtssatz

Von einer Befangenheit kann nur dann gesprochen werden, wenn der Sachverständige nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit an die Sache herantritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0098211

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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