Norm
EheG §61 Abs2Rechtssatz
Der Verschuldensantrag des Beklagten kann auch auf verziehene Eheverfehlungen des Klägers gestützt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0057247Im RIS seit
03.11.1966Zuletzt aktualisiert am
18.07.2025