Rechtssatz
Zur Erhaltungspflicht nach § 508 ABGB bei einem Übergabsvertrag, der auch ein Wohnungsrecht und Gebrauchsrecht zum Gegenstand hat.Zur Erhaltungspflicht nach Paragraph 508, ABGB bei einem Übergabsvertrag, der auch ein Wohnungsrecht und Gebrauchsrecht zum Gegenstand hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0011803Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2010