Norm
ABGB §1100 ARechtssatz
Die Zahlung eines einmaligen Betrages (hier der halben Errichtungskosten der Garage) schließt die Annahme eines Mietvertrages nicht grundsätzlich aus. Der Mietzins könnte auch in einer solchen Zahlung bestehen, wenn sich aus den Umständen ergibt, für welche Zeit dieser Betrag entrichtet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0020722Dokumentnummer
JJR_19661103_OGH0002_0050OB00237_6600000_001