Rechtssatz
Wenn das vorausfahrende Fahrzeug zwar nicht jäh und ohne zwingenden Grund, aber doch unsachgemäß abgebremst wird, kann eine Schadensteilung nach § 11 EKHG gerechtfertigt erscheinen, obwohl im allgemeinen der Lenker des auffahrenden Fahrzeuges sein Auffahren allein zu vertreten hat.Wenn das vorausfahrende Fahrzeug zwar nicht jäh und ohne zwingenden Grund, aber doch unsachgemäß abgebremst wird, kann eine Schadensteilung nach Paragraph 11, EKHG gerechtfertigt erscheinen, obwohl im allgemeinen der Lenker des auffahrenden Fahrzeuges sein Auffahren allein zu vertreten hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0027033Dokumentnummer
JJR_19661104_OGH0002_0020OB00285_6600000_001