Rechtssatz
Jeder Miteigentümer kann die Eigentumsklage in Ansehung der ganzen Sache anstellen. Gegen einen anderen Teilhaber hat er aber keine Herausgabeklage, da der eine Eigentumsanspruch dem anderen gegenübersteht ( GlUNF 3982 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0013157Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.11.2013