Norm
ABGB §1041 B5Rechtssatz
Läßt der Bauherr die von einem Baumeister ohne Auftrag erstellten Pläne durch einen anderen ausführen, so kann der Planverfasser das tarifmäßige Honorar begehren, auch wenn er bei Übertragung des Baues für die Pläne nichts verlangt hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0019833Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.10.2011