Norm
ABGB §166 AaRechtssatz
Die Ansicht, dem außerehelichen Kind gebühre nur der notwendige Unterhalt, widerspricht dem § 166 ABGB und ist daher offenbar gesetzwidrig.Die Ansicht, dem außerehelichen Kind gebühre nur der notwendige Unterhalt, widerspricht dem Paragraph 166, ABGB und ist daher offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0086738Dokumentnummer
JJR_19661116_OGH0002_0070OB00196_6600000_001