RS OGH 1966/11/17 11Os165/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1966
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Norm

StVO §20 Abs1 IB1
StVO §20 Abs1 IC1

Rechtssatz

1) Der Umstand, daß eine Freilandstraße an einem Bauerngehöft vorbeiführt und sich einem Ortsanfang nähert, verpflichtet allein noch nicht zur Herabsetzung der ansonst zulässigen höheren Geschwindigkeit.

2) Das Auftauchen einer Kuh auf der Fahrbahn verpflichtet den Fahrer zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit, in der Regel auch zur Herabsetzung seiner Geschwindigkeit.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 165/66
    Entscheidungstext OGH 17.11.1966 11 Os 165/66
    Veröff: ZVR 1967/229 S 291

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0074831

Dokumentnummer

JJR_19661117_OGH0002_0110OS00165_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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