RS OGH 1966/11/17 2Ob298/66

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Veröffentlicht am 17.11.1966
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Rechtssatz

Ein Personenkraftwagenfahrer, der zur Vermeidung eines Unfalles die Möglichkeit einer Notbremsung oder des Linksausweichens (in der Erwartung, der Gegner werde sich hierauf einstellen) hat und sich zu letzterem entschließt (worauf es zur Kollision kommt) trifft kein Mitverschulden und keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs 2 EKHG.Ein Personenkraftwagenfahrer, der zur Vermeidung eines Unfalles die Möglichkeit einer Notbremsung oder des Linksausweichens (in der Erwartung, der Gegner werde sich hierauf einstellen) hat und sich zu letzterem entschließt (worauf es zur Kollision kommt) trifft kein Mitverschulden und keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach Paragraph 9, Absatz 2, EKHG.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 298/66
    Entscheidungstext OGH 17.11.1966 2 Ob 298/66

Schlagworte

Auto Kfz Pkw

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026875

Dokumentnummer

JJR_19661117_OGH0002_0020OB00298_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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