RS OGH 1966/11/17 2Ob298/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1966
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Norm

ABGB §1304 BIIc
EKHG §9 Abs2 C

Rechtssatz

Ein Personenkraftwagenfahrer, der zur Vermeidung eines Unfalles die Möglichkeit einer Notbremsung oder des Linksausweichens (in der Erwartung, der Gegner werde sich hierauf einstellen) hat und sich zu letzterem entschließt (worauf es zur Kollision kommt) trifft kein Mitverschulden und keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs 2 EKHG.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 298/66
    Entscheidungstext OGH 17.11.1966 2 Ob 298/66

Schlagworte

Auto Kfz Pkw

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026875

Dokumentnummer

JJR_19661117_OGH0002_0020OB00298_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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