Norm
ZPO õ1 AcRechtssatz
Wenn die klagende Partei einen Anspruch gegen den Sozialversicherungsträger auf Zahlung eines Hilflosenzuschusses hat, dann ist der kongruente Anspruch nach õ 332 Abs 1 ASVG (arg... als dieser Leistungen zu erbringen hat) auf den Sozialversicherungsträger übergegangen, selbst wenn es noch zu keiner Anerkennung des Anspruches durch letzteren gekommen ist. In diesem Falle ist die klagende Partei somit zur Geltendmachung von Pflegekosten nicht mehr aktiv legitimiert (hier: gleichzeitig anhängiges Schiedsgerichtsverfahren wegen Zuerkennung des Hilflosenzuschusses).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0035096Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2015