Norm
HVG §15Rechtssatz
Besteht ein Buchauszug nur aus einer monatsweisen Zusammenstellung der einkassierten und überwiesenen Beträge, nicht aber in der Mitteilung eines Auszuges über die Geschäfte, für die dem Antragsteller Provision gebührt, wie es § 15 Abs 1 HVG vorschreibt, so ist der Auszug unvollständig im Sinne des § 15 Abs 2 HVG.Besteht ein Buchauszug nur aus einer monatsweisen Zusammenstellung der einkassierten und überwiesenen Beträge, nicht aber in der Mitteilung eines Auszuges über die Geschäfte, für die dem Antragsteller Provision gebührt, wie es Paragraph 15, Absatz eins, HVG vorschreibt, so ist der Auszug unvollständig im Sinne des Paragraph 15, Absatz 2, HVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0063416Dokumentnummer
JJR_19661122_OGH0002_0080OB00320_6600000_001