Norm
USchG §1 Abs1Rechtssatz
Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn der Unterhaltsverpflichtete zu Leistungen bereit ist, die Erfüllung derselben ihm aber unmöglich gemacht wird, zB wenn sich der Unterhaltsberechtigte widerrechtlich aus dem Haushaltsverband entfernt hat oder dem Unterhaltsverpflichteten ohne pflegschaftsbehördliche Genehmigung entzogen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0076676Dokumentnummer
JJR_19661206_OGH0002_0100OS00225_6600000_001