Rechtssatz
Das Begehren auf Zivilteilung ist ungeachtet der Belastung der Liegenschaftsanteile durch Fruchtgenußrechte nicht als zur Unzeit gestellt anzusehen (GlUNF 4029).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0013277Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2011