Norm
VBG §35 Abs4Rechtssatz
Die Bestimmung des § 35 Abs 4 VBG, die auf "Dienstzeiten in Dienstverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft" unter der Voraussetzung abstellt, daß die betreffenden Zeiten als Vordienstzeiten angerechnet wurden, bedeutet dasselbe wie § 2 Abs 3 Vordienstzeitenverordnung 1948.Die Bestimmung des Paragraph 35, Absatz 4, VBG, die auf "Dienstzeiten in Dienstverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft" unter der Voraussetzung abstellt, daß die betreffenden Zeiten als Vordienstzeiten angerechnet wurden, bedeutet dasselbe wie Paragraph 2, Absatz 3, Vordienstzeitenverordnung 1948.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0081628Dokumentnummer
JJR_19661212_OGH0002_0040OB00062_6600000_001