Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Bezüglich einer Liegenschaft, auf der sich ein Rohbau befindet, kann auch dann eine Benützungsregelung beantragt und bewilligt werden, wenn seitens der Baubehörde noch kein Benützungskonsens vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0015730Dokumentnummer
JJR_19661215_OGH0002_0050OB00307_6600000_001