Norm
ABGB §1073Rechtssatz
Entgegen einem verbücherten Vorkaufsrecht kann eine Eigentumsübertragung auch dann nicht bewilligt werden, wenn dieser eine Schenkung zugrunde liegt, es sei denn, daß das Vorkaufsrecht mitübertragen werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0020144Dokumentnummer
JJR_19661215_OGH0002_0050OB00302_6600000_003