RS OGH 1966/12/15 5Ob302/66, 5Ob24/82, 5Ob195/99h

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Veröffentlicht am 15.12.1966
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Norm

ABGB §1073

Rechtssatz

Entgegen einem verbücherten Vorkaufsrecht kann eine Eigentumsübertragung auch dann nicht bewilligt werden, wenn dieser eine Schenkung zugrunde liegt, es sei denn, daß das Vorkaufsrecht mitübertragen werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0020144

Dokumentnummer

JJR_19661215_OGH0002_0050OB00302_6600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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