Norm
ABGB §869Rechtssatz
Zu den wesentlichen Erfordernissen eines Kaufvertrages, mit welchem ein unbewegliches Gut übertragen werden soll, gehört eine Willenseinigung der Parteien über den Fortbestand, die Übernahme oder Löschung der im Grundbuch eingetragenen Lasten ( SZ 3/44 ua ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0015982Dokumentnummer
JJR_19661220_OGH0002_0080OB00314_6600000_001