RS OGH 1966/12/22 1Ob288/66

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Veröffentlicht am 22.12.1966
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Norm

ABGB §276 Ia1

Rechtssatz

Es genügt nicht, für etwaige noch ungeborene Erbprätendenten deren vermutliche Mütter dem Verfahren zuzuziehen; es ist vielmehr gemäß § 276 ABGB ein Kurator zu bestellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0049163

Dokumentnummer

JJR_19661222_OGH0002_0010OB00288_6600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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