Norm
ABGB §916 BRechtssatz
Zur Einschaltung eines Strohmannes als Hauptmieter, um unter Umgehung des Mietengesetzes einen höheren als den gesetzlich zulässigen Mietzins zu erzielen und eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit zu erhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0024621Dokumentnummer
JJR_19670117_OGH0002_0080OB00371_6600000_001