RS OGH 1967/1/17 8Ob369/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1967
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Norm

ABGB §1330 Abs2 BIII

Rechtssatz

Keine grob fahrlässige Weitergabe einer unrichtigen Mitteilung, wenn die Mitteilung als Aussage einer diesbezüglich nicht genügend informierten Partei während ihrer Parteienvernehmung auf eine an sie gerichtete Frage gemacht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0031874

Dokumentnummer

JJR_19670117_OGH0002_0080OB00369_6600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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