Norm
ABGB §1330 Abs2 BIIIRechtssatz
Keine grob fahrlässige Weitergabe einer unrichtigen Mitteilung, wenn die Mitteilung als Aussage einer diesbezüglich nicht genügend informierten Partei während ihrer Parteienvernehmung auf eine an sie gerichtete Frage gemacht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0031874Dokumentnummer
JJR_19670117_OGH0002_0080OB00369_6600000_002