Norm
ZPO §516Rechtssatz
Wenn ein Rekurs gegen einen vom Vorsitzenden gefaßten Beschluß keinen Antrag auf Abänderung durch den Senat im Sinne des § 516 ZPO enthält und deshalb zurückgewiesen wird, ist die Partei nicht gehindert, den mit der Vorstellung kombinierten Rekurs innerhalb der Rechtsmittelfrist zu erheben.Wenn ein Rekurs gegen einen vom Vorsitzenden gefaßten Beschluß keinen Antrag auf Abänderung durch den Senat im Sinne des Paragraph 516, ZPO enthält und deshalb zurückgewiesen wird, ist die Partei nicht gehindert, den mit der Vorstellung kombinierten Rekurs innerhalb der Rechtsmittelfrist zu erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0043743Dokumentnummer
JJR_19670119_OGH0002_0040OB00302_6700000_001