Norm
ABGB §828Rechtssatz
Hat sich ein Mitmieter nicht innerhalb einer nach der Verkehrsübung und nach redlicher Rechtsauübung angemessenen Zeit ( hier: 4 Jahre ) gegen die Aufnahme einer Person gewehrt und Räumung verlangt, ist er als zustimmend anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0015548Dokumentnummer
JJR_19670201_OGH0002_0060OB00294_6600000_002