Rechtssatz
Es stellt für sich noch keinen Ablehnungsgrund dar, wenn der Sachverständige außerhalb des Prozesses Anfragen einer Partei zur Auslegung seines Gutachtens beantwortet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0040675Dokumentnummer
JJR_19670202_OGH0002_0020OB00353_6600000_001