RS OGH 2023/10/25 6Ob314/66; 5Ob76/73; 1Ob27/89 (1Ob28/89); 1Ob29/98s; 2Ob180/23v

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Veröffentlicht am 08.02.1967
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Norm

ABGB §1117
  1. ABGB § 1117 heute
  2. ABGB § 1117 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die Auflösungsgründe des § 1117 ABGB stellen nachgiebiges Recht dar. Die behördliche Sperre der Zapfsäule für Dieselkraftstoff im Zuge eines Enteigungsverfahrens für Straßenbauzwecke berechtigt den Pächter der Tankstelle, die nur mehr zwei Zapfsäulen für Superbenzin bzw Normalbezin umfaßt, zur sofortigen Auflösung des Pachtvertrages nach § 1117 ABGB.Die Auflösungsgründe des Paragraph 1117, ABGB stellen nachgiebiges Recht dar. Die behördliche Sperre der Zapfsäule für Dieselkraftstoff im Zuge eines Enteigungsverfahrens für Straßenbauzwecke berechtigt den Pächter der Tankstelle, die nur mehr zwei Zapfsäulen für Superbenzin bzw Normalbezin umfaßt, zur sofortigen Auflösung des Pachtvertrages nach Paragraph 1117, ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0020879

Im RIS seit

08.02.1967

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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