Norm
WG Art10Rechtssatz
Bürgschaftserklärungen können auf das noch unausgefüllte Wechselblankett gesetzt werden, ohne dass die Verpflichtung des Hauptschuldners schon zur Zeit der Übernahme der Wechselbürgschaft besteht. Es ist möglich, dass der Hauptschuldner nachträglich verpflichtet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0083649Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2011