Norm
WEG 1948 §4Rechtssatz
Der Vertrag über den Erwerb eines Miteigentumsanteiles an der Liegenschaft kann vom Vertrag über die Einräumung des bezüglichen Wohnungseigentums nicht getrennt werden, es handelt sich um einen einheitlichen Vertrag (vgl MietSlg 17708).Der Vertrag über den Erwerb eines Miteigentumsanteiles an der Liegenschaft kann vom Vertrag über die Einräumung des bezüglichen Wohnungseigentums nicht getrennt werden, es handelt sich um einen einheitlichen Vertrag vergleiche MietSlg 17708).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0082803Im RIS seit
21.02.1967Zuletzt aktualisiert am
27.03.2024