Norm
ABGB §142 DaRechtssatz
Der Umstand, daß sich der Vater um das Kind bisher nur wenig kümmerte, genügt für sich allein noch nicht, ihm kein Besuchsrecht zu gewähren (vgl 6 Ob 13/66).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Die Gleichstellungen ab 1 Ob 509/83 erfolgten ohne Bezug auf § 148 ABGB.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0047948Dokumentnummer
JJR_19670222_OGH0002_0060OB00026_6700000_001