Rechtssatz
Mit Schrittgeschwindigkeit in eine andere Straße einzubiegen, ist einem Kraftfahrer nicht nur zumutbar, es ist im Hinblick auf die ihm obliegende überdurchschnittliche Sorgfaltspflicht sogar geboten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058347Dokumentnummer
JJR_19670309_OGH0002_0020OB00070_6700000_001