RS OGH 2012/3/8 6Ob84/67, 1Ob101/71, 1Ob536/83, 4Ob571/83, 2Ob90/98v, 2Ob86/06w, 2Ob194/11k

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Veröffentlicht am 29.03.1967
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Norm

ABGB §1295 IId3
StVO §93 Abs1
  1. ABGB § 1295 heute
  2. ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, dass der Beschädigte gerade auf dem einen Meter breiten Straßenstück entlang der Grundstückgrenze, sondern unmittelbar daneben zu Sturze kam, weil erfahrungsgemäß der Beschädigte im Falle der Streuung gewiß den bestreuten Streifen benützt hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0023266

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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