RS OGH 1967/4/4 8Ob76/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.1967
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Norm

ABGB §1375 D
RATG allg

Rechtssatz

Der Klient kann den Rechtsanwalt nicht durch dessen zuständige Kammer zu einer Reduzierung der von ihm konstitutiv anerkannten Kosten zwingen lassen. Dadurch, daß der Klient die Anwaltskosten durch die Rechtsanwaltskammer überprüfen läßt, erhält der Rechtsanwalt aber nicht das Recht, nunmehr die tarifmäßigen Kosten zu begehren.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 76/67
    Entscheidungstext OGH 04.04.1967 8 Ob 76/67
    Veröff: EvBl 1967/434 S 632

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0032422

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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