RS OGH 2025/3/18 5Ob75/67; 1Ob160/72; 7Ob514/78; 1Ob42/79; 8Ob549/84; 10ObS93/99w; 10ObS141/00h; 10O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1967
beobachten
merken

Rechtssatz

Wenn das Berufungsgericht trotz Mängelrüge die geltendgemachte Verletzung der Bestimmung des § 362 Abs 2 ZPO nicht wahrnimmt, vielmehr seinerseits diese Bestimmung verletzt, liegt darin ein Mangel des Berufungsverfahrens.Wenn das Berufungsgericht trotz Mängelrüge die geltendgemachte Verletzung der Bestimmung des Paragraph 362, Absatz 2, ZPO nicht wahrnimmt, vielmehr seinerseits diese Bestimmung verletzt, liegt darin ein Mangel des Berufungsverfahrens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0040597

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten