Norm
ABGB §865Rechtssatz
Wird der Beweis erbracht, daß der beschränkt Entmündigte bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes völlig handlungsunfähig war, dann ist dieses Rechtsgeschäft nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0015951Dokumentnummer
JJR_19670407_OGH0002_0050OB00078_6700000_001