Norm
ABGB §1425 IRechtssatz
Auf die Ausfolgung einer von einer Personenmehrheit erlegten Kaution sind die Regeln über die Ausfolgung eines nach § 1425 ABGB erlegten Betrages sinngemäß anzuwenden.Auf die Ausfolgung einer von einer Personenmehrheit erlegten Kaution sind die Regeln über die Ausfolgung eines nach Paragraph 1425, ABGB erlegten Betrages sinngemäß anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0005552Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014