RS OGH 2009/3/25 8Ob361/66, 1Ob223/73, 3Ob503/76, 7Ob768/78, 3Ob59/81, 12Os192/81, 3Ob232/08a

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Veröffentlicht am 18.04.1967
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Rechtssatz

Mit der Exekutionsführung des Verkäufers auf den Verkaufsgegenstand, um dessen Versilberung zur Befriedigung seiner Geldforderungen gegen den Schuldner zu erlangen, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers an den dem Schuldner verkauften Sachen, weil der Verkäufer durch diese Exekutionsführung stillschweigend seinen Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt und damit auf seinen Anspruch auf Rückforderung der eigenen Sachen bei Nichtzahlung des Kaufpreises zum Ausdruck bringt (Judikatenbuch 246).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0020304

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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