RS OGH 1967/4/18 8Ob90/67

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Veröffentlicht am 18.04.1967
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Norm

ABGB §194

Rechtssatz

Bei letztwilligem Ausschluß der Mutter von der Vormundschaft durch den Vater kommt es nicht auf die Testierfähigkeit des Vaters an. Die Testierfähigkeit hinsichtlich des Vermögens schließt nicht aus, daß dem Vater hinsichtlich der gegenständlichen Anordnung aus dem von der Mutter behaupteten Haßgefühl die Handlungsfähigkeit gefehlt hat.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 90/67
    Entscheidungstext OGH 18.04.1967 8 Ob 90/67
    Veröff: RZ 1967,201

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0048917

Dokumentnummer

JJR_19670418_OGH0002_0080OB00090_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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