Norm
ABGB §194Rechtssatz
Bei letztwilligem Ausschluß der Mutter von der Vormundschaft durch den Vater kommt es nicht auf die Testierfähigkeit des Vaters an. Die Testierfähigkeit hinsichtlich des Vermögens schließt nicht aus, daß dem Vater hinsichtlich der gegenständlichen Anordnung aus dem von der Mutter behaupteten Haßgefühl die Handlungsfähigkeit gefehlt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0048917Dokumentnummer
JJR_19670418_OGH0002_0080OB00090_6700000_001