Norm
ABGB §833 C2Rechtssatz
Bei einem Zuwiderhandeln gegen einen baubehördlichen Auftrag handelt es sich um eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB ( Abbruchsauftrag hinsichtlich eines ohne Bewilligung errichteten Schuppens ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0015683Dokumentnummer
JJR_19670419_OGH0002_0070OB00062_6700000_001