RS OGH 1967/4/26 5Ob88/67

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Veröffentlicht am 26.04.1967
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Norm

ABGB §812 A

Rechtssatz

Wenn die beantragten Verfügungen im Auslande nicht durchsetzbar sind und daher eine zwecklose Förmlichkeit darstellen würden, ist der Antrag ( auf Nachlaßabsonderung ) abzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 88/67
    Entscheidungstext OGH 26.04.1967 5 Ob 88/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0015515

Dokumentnummer

JJR_19670426_OGH0002_0050OB00088_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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