Rechtssatz
Die Zuweisung eines nachträglich hervorgekommenen Vermögens an alle Einantwortungserben schließt die Klage eines Erben auf eine andere Verteilung dieses Vermögens nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0008422Dokumentnummer
JJR_19670427_OGH0002_0070OB00069_6600000_001