Norm
EO §289Rechtssatz
Gegen die Verweigerung der im § 289 EO vorgesehenen Maßnahmen (hier Verweigerung der Überstellung der gepfändeten Fahrnisse in die Auktionshalle) ist ein Rekurs zulässig.Gegen die Verweigerung der im Paragraph 289, EO vorgesehenen Maßnahmen (hier Verweigerung der Überstellung der gepfändeten Fahrnisse in die Auktionshalle) ist ein Rekurs zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0003791Dokumentnummer
JJR_19670503_OGH0002_0030OB00052_6700000_001