Norm
StPO §345Rechtssatz
Die Beachtlichkeit von Ausführungen zu den formellen Nichtigkeitsgründen des § 345 Z 6, 8 StPO im Gerichtstag setzt deren rechtzeitige Geltendmachung in der Nichtigkeitsbeschwerde voraus.Die Beachtlichkeit von Ausführungen zu den formellen Nichtigkeitsgründen des Paragraph 345, Ziffer 6, 8, StPO im Gerichtstag setzt deren rechtzeitige Geltendmachung in der Nichtigkeitsbeschwerde voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0100818Dokumentnummer
JJR_19670518_OGH0002_0090OS00055_6700000_001