Norm
EheG §46 ffRechtssatz
Zur Bedeutung der Abweisung eines zusätzlich auf § 49 EheG gestützten Scheidungsbegehrens in den Gründen des Ersturteils, ohne dass dagegen vom Kläger in der Berufung Stellung genommen worden wäre.Zur Bedeutung der Abweisung eines zusätzlich auf Paragraph 49, EheG gestützten Scheidungsbegehrens in den Gründen des Ersturteils, ohne dass dagegen vom Kläger in der Berufung Stellung genommen worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0037641Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012