Norm
ABGB §1055Rechtssatz
Eine Vereinbarung, es solle einem Kaufgeschäft der Kilopreis zugrunde gelegt werden, den eine Genossenschaft zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt ihren Mitgliedern zahlen werden, fällt nicht unter § 1056 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0025417Dokumentnummer
JJR_19670530_OGH0002_0080OB00134_6700000_001