Norm
EheG §55 b2Rechtssatz
Bei einem auf § 55 EheG gestützten Scheidungsbegehren sind die Ursachen der Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses in ihrer Gesamtheit zu beurteilen.Bei einem auf Paragraph 55, EheG gestützten Scheidungsbegehren sind die Ursachen der Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses in ihrer Gesamtheit zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0057131Dokumentnummer
JJR_19670615_OGH0002_0010OB00117_6700000_001