RS OGH 1967/6/15 IIZR177/65

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Veröffentlicht am 15.06.1967
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Norm

VersVG §158
VersVG §159

Rechtssatz

Hat ein Versicherer, der gegenüber dem Versicherungsnehmer (VN) leistungsfrei ist, den Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den Versicherungsnehmer - wie dieser zu beweisen hat - irrtümlich zu Unrecht anerkannt, so kann er, auch wenn er sich schuldlos geirrt hat, beim Versicherungsnehmer nach Treu und Glauben keinen Rückgriff nehmen, wenn er wegen der Ersatzpflicht eines Mitversicherten den Schaden ohnehin hätte decken müssen.

Veröff: VersR 1967,942

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1967:RS0104017

Dokumentnummer

JJR_19670615_AUSL000_0020ZR00177_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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