Norm
ABGB §1237Rechtssatz
Die Vermutung des § 1237 ABGB gilt nur bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, worunter auch die tatsächliche Auflösung der Haushaltsgemeinschaft fällt.Die Vermutung des Paragraph 1237, ABGB gilt nur bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, worunter auch die tatsächliche Auflösung der Haushaltsgemeinschaft fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0025769Dokumentnummer
JJR_19670615_OGH0002_0010OB00116_6700000_001