Norm
ABGB §918 IVb2aaRechtssatz
Die von der Judikatur entwickelten Grundsätze über die Notwendigkeit der Nachfristsetzung nach § 918 ABGB gelten sinngemäß auch für vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte unter Nachfristsetzung.Die von der Judikatur entwickelten Grundsätze über die Notwendigkeit der Nachfristsetzung nach Paragraph 918, ABGB gelten sinngemäß auch für vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte unter Nachfristsetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0018456Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021