RS OGH 2021/2/25 6Ob156/67, 7Ob505/81, 8Ob521/85, 2Ob178/20w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1967
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Norm

ABGB §918 IVb2aa
  1. ABGB § 918 heute
  2. ABGB § 918 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die von der Judikatur entwickelten Grundsätze über die Notwendigkeit der Nachfristsetzung nach § 918 ABGB gelten sinngemäß auch für vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte unter Nachfristsetzung.Die von der Judikatur entwickelten Grundsätze über die Notwendigkeit der Nachfristsetzung nach Paragraph 918, ABGB gelten sinngemäß auch für vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte unter Nachfristsetzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0018456

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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